| Musikschulordnung |
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Ordnung für die Altstadt-Musikschule der ev. Kirchengemeinde Essen - Altstadt
1.0 Die Altstadt-Musikschule ist eine Einrichtung der evangelischen Kirchengemeinde Essen – Altstadt. 2.0 Aufgabe und Gemeinnützigkeit 2.1 Die Altstadt-Musikschule erschließt und fördert als Bildungsstätte für Musik musikalische Fähigkeiten bei Interessenten jeden Alters. Dazu gehört eine möglichst früh einsetzende, umfassende Musikausbildung und Förderung von Begabungen. 2.2 Die Altstadt-Musikschule dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. 2.3 Als Einrichtung der ev. Kirchengemeinde Essen-Altstadt wird eine enge Verbindung zwischen der Altstadt-Musikschule und der Kirchengemeinde angestrebt. 3.0 Aufbau und Gliederung Die Ausbildung an der Altstadt-Musikschule orientiert sich an folgendem Strukturplan: a) Elementar – und Grundstufe (Musikalische Früherziehung, musikalische Grundausbildung) b) Vokale und instrumentale Hauptfächer ( Anfänger bzw. Fortgeschrittene) c) Ensembles, Musiziergemeinschaften und Ergänzungsfächer ( auf Anfrage) d) Zeitlich befristete Unterrichtsprojekte und Kooperationsmodelle 4.0 Fächer 4.1 Die Altstadt-Musikschule ist gegliedert in die Hauptbereiche Gesang/Stimmbildung und Instrumentalunterricht mit den Fächern: Musikalische Früherziehung, Klavier/Keyboard, Trompete, Posaune, Horn, Euphonium, Tuba, Klarinette, Saxophon, Querflöte, Streichinstrumente auf Anfrage, Gitarre 4.2 Interessenten können auch an Ergänzungskursen und Musiziergemeinschaften teilnehmen, obwohl sie keinen Instrumentalunterricht an der Altstadt-Musikschule erhalten. 5.0 Geschäftsführung und Leiter 5.1 Die Geschäftsführung wird durch eine vom Presbyterium auf Vorschlag des Musikausschusses der Kirchengemeinde gewählte Person für jeweils 2 Jahre besetzt. Ihr obliegt die Organisation der kostenpflichtigen Leistungen. Die Geschäftsleitung wird aus den Erträgen der Altstadt-Musikschule bezahlt. Aufgaben der Geschäftsführung: - Regelung der finanziellen Belange der Altstadt-Musikschule - Honorar-/ Gebührenordnung - Betreuung der Honorarkräfte - Instrumentenverleih - Organisation der administrativen Abläufe - Jahresbericht an das Presbyterium 5.2 Musikschulleitung Die Hauptbereiche der Altstadt-Musikschule, der Gesangs- und Instrumentalunterricht werden durch jeweils eine Person geleitet. Diese wird ebenso für zwei Jahre durch das Presbyterium der Kirchengemeinde bestellt. Der jeweilige Spartenleiter erarbeitet selbständig das inhaltliche Profil: Für die Leitungsfunktion ist keine Bezahlung vorgesehen. Es ist eine Personalunion von Geschäftsführung und Musikschulleitung möglich. 6.0 Unterrichtszeit 6.1 Das Unterrichtsjahr der Altstadt-Musikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Ferien – und Feiertagsordnung für die allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Altstadt-Musikschule. 7.0 Unterrichtsordnung 7.1 Die Schülerinnen bzw. Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Fehlstunden Minderjähriger müssen die gesetzlichen Vertreter bei der Lehrkraft entschuldigen. 7.2 Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Altstadt-Musikschule zu vertreten sind, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten festgesetzt und Schülerinnen bzw. Schüler zu Gruppen zusammengefasst werden. 7.3 Zur Aufrechterhaltung der Disziplin können nach Schwere des Vorfalls folgende Maßnahmen getroffen werden: a) Verwarnung und Verweis b) Androhung des Ausschlusses durch die Schulleitung c) Ausschluss von der Altstadtmusikschule durch die Schulleitung Bei Minderjährigen sind die Androhung und der Ausschluss den gesetzlichen Vertretern schriftlich mitzuteilen. 8.0 Lernmittel und Haftung 8.1 Erforderliche Lernmittel (Instrumente, Noten, etc.) sollten von den Musikschülern beschafft werden. 8.2 Soweit möglich werden Musikinstrumente über die Altstadt-Musikschule beschafft und an die Schüler gegen eine Gebühr für einen begrenzten Zeitraum ausgeliehen. Für Leihinstrumente wird gegebenenfalls eine Instrumentenversicherung abgeschlossen und mit dem Schüler abgerechnet. 8.3 Schüler bzw. Schülerinnen der Altstadt-Musikschule sind für die gute Behandlung und pünktliche Rückgabe von Eigentum der Altstadt-Musikschule, das zur Benutzung überlassen wird verantwortlich. Bei Beschädigung bzw. Entwendung haftet der Schüler bzw. Schülerin, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, nach den gesetzlichen Vorschriften. 9.0 Verursachung Bei grob fahrlässigen Schäden am Eigentum der Kirchengemeinde haftet der Schüler bzw. Schülerin, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, nach den gesetzlichen Vorschriften. 10.0 Entgelte Für die Teilnahme am Musikschulunterricht bzw. an Veranstaltungen der Altstadt-Musikschule werden Entgelte erhoben. Näheres regelt eine Entgeltordnung. Der Unterricht wird einmal wöchentlich, bzw. viermal monatlich erteilt. 11.0 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am 01.03. 2005 in Kraft. Geändert am 01.09.2010 |




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